Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Glöckl GmbH
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden in einer der Filialen der Glöckl GmbH oder per eMail/Fax oder Telefon zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
  3. Die Glöckl GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen  Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Glöckl GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Glöckl GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Glöckl GmbH auftreten, wird die Glöckl GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Glöckl GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
  4. Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs-Frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Glöckl GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunden ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Glöckl GmbH zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  4. Rechnungen der Glöckl GmbH sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Glöckl GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Glöckl GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  5. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Glöckl GmbH aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Glöckl GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen/telefonischen Zustimmung der Glöckl GmbH. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Glöckl GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen der Glöckl GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Glöckl GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Glöckl GmbH berechtigt, 35% des entgangenen Speisenumsatzes laut Bestellung in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

Rücktritt der Glöckl GmbH

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die Glöckl GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist die Glöckl GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere von der GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Die Glöckl GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Auftrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt der GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Catering

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Glöckl GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die GmbH und bildet die Rechnungsgrundlage.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von er GmbH bei der Abrechnung anerkannt.
  3. Die Preise der Cateringangebote gelten nur bei Abholung, die Auslieferung wird separat berechnet und im Angebot mitgeteilt.
  4. Lieferausfall durch höhere Gewalt bildet keinen Rechtsanspruch auf Lieferung und Entschädigung.
  5. Bei Anlieferung ist eine Toleranz von 30 Minuten früher/später einzukalkulieren.
  6. Die bestellte Ware wird in Leihgeschirr angeliefert, dieses ist komplett gereinigt zurück zu geben.
  7. Bei Leihgeschirr/Leihbesteck, gehen Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen zu Lasten des Kunden. Auch Nachreinigung oder Reinigung von Leihgeschirr/Leihbesteck geht zu Lasten des Kunden.
  8. Bruch oder Verlust von Leihgeschirr oder Leihbesteckt wird mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken und der Verzehr ist in den Filialen nicht gestattet.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Die GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der GmbH.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.